1. Auftragserteilung
Die Auftragserteilung muss grundsätzlich Schriftlich erfolgen. Mündliche Auftragserteilungen werden nur nach schriftlicher Erteilung des Auftrages ausgeführt.


Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

2. Anerkennung der Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.

Unsere Verkäufe basieren auf den nachstehenden Bedingungen. Abweichungen oder mündliche getroffene Nebenabsprachen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Bedingungen der Besteller können wir nicht anerkennen, auch dann nicht, wenn von uns aus nichtausdrücklich Widersprochen wird. Der Besteller erkennt durch die Erteilung seines Auftrages unsere Bedingung an.

3. Angebote: Unsere Angebote sind freibleibend.

4. Preise:
Unsere Preise sind freibleibend. Sie verstehen sich ausschließlich ohne Mehrwertsteuer. Wir behalten uns eine Berichtigung unserer Preise vor, sofern bis zum Tage der Lieferung, Änderungen in den Grundkosten-Rohmaterial, Energie, Löhne etc. eintreten.

5. Zahlungsbedingungen

Inland: Unsere Rechungen sind zahlbar:

Sofort nach Erhalt der Rechnung netto ohne Abzug.Skonto nur nach vorheriger Absprache.Lohnarbeit nach Rechnungsdatum, sofort nach Erhalt der Rechnung.

Ausland: Nach besonderen Vereinbarung, maßgebend ist der Zahlungsvermerk auf dem jeweiligen Angebot bzw. der Rechnung.
WECHSEL werden nicht angenommen.

6. Lieferung und Versand

Grundsätzlich liefern wir ab Werk, ausschließlich Verpackung. Lieferung und Versand der Ware erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Bestellers. Falls keine besondere Vorschrift gegeben wird, wählen wir den günstigsten Versandweg.


7. Eigentums-Vorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund unser Eigentum. Pfändungen oder andere Beeinträchtigungen unseres Eigentums sind uns unverzüglich mitzuteilen. Der Besteller ist solange er sich nicht in Verzug oder Zahlungsschwierigkeiten befindet, zur Veräußerung der Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt.
Veräußert der Besteller die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware, werden die durch die Veräußerung entstehenden Forderungen schon jetzt an uns abgetreten, ohne dass es im Falle der Veräußerung einer ausdrücklichen Bestätigung bedarf.
Bis zu endgültigen und vollständigen Bezahlung der Ware steht uns das Recht zu, die Räumlichkeiten des Bestellers zu betreten und die Ware notwendigen falls wieder an uns zu nehmen.
Wird die gelieferte Ware vom Besteller oder dessen Beauftragen verändert oder als Teil größeren Einheiten versand! So geht unser Eigentum automatisch auf die veränderte Ware oder die entstandenen größeren Einheiten über. Ohne die bisher dargelegten Bedingungen einzuschränken, geht das Risiko für die gelieferte Ware vom Tage der Lieferung auf den Steller über.

8. Lieferzeit- und Liefermöglichkeit

Lieferfristangabe sind annähernd und ohne Verbindlichkeit für uns. Verzugsspesen und Schadensersatzansprüche bei Lieferverzögerungen können gegen uns in keinem Fall gelten gemacht werden. Die Lieferzeit beginnt nach Klärung sämtlicher kaufmännischer und technischer Einzelheiten.

9. Höhere Gewalt, Streik und Aussperrung, Katastrophen, Betriebsstörungen, Materialmängel oder Verkehrsmängel entbinden uns allen Verpflichtungen.

10. Mängelrügen

Beanstandungen werden nur entgegengenommen, wenn sie umgehend d. h. sofort nach Erhalt der Ware angezeigt werden. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung steht dem Besteller nicht zu. Über den Warenwert hinausgehende Ansprüche können nicht gestellt werden.

11. Garantien

Alle Ersatzteile werden im Bestellwerk sorgfältig überprüft und unterliegen voll der Garantie nach Bestellangaben. Wir ersetzten jedes Ersatzteil kostenlos, das Material oder Fertigungsfehler aufweist, eine weitere Haftung ist ausgeschlossen. Kostenloser Ersatz erfolgt nicht, wenn die Untersuchung im Herstellerwerk ergibt, dass das Ersatzteil unsachgemäß behandelt worden ist, oder ein natürlicher Verschleiß vorliegt.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort der Lieferung und Zahlung ist SIEGEN.
Gerichtsstand ist SIEGEN.
Die Zuständigkeit des Amtsgerichtes ist nicht auf den Streitwert von 3000 Euro begrenzt.